Aus der Berufsbildung geplaudert

Aus der Berufsbildung geplaudert

Versuch einer Definition des Begriffs «Organisationen der Arbeitswelt»

Wer in der Berufsbildung arbeitet, begegnet immer wieder dem Begriff «Organisationen der Arbeitswelt», kurz OdA. So sind die OdA die Träger der Berufsbildung und gestalten deren Entwicklung massgeblich. Sie stossen die Entwicklung neuer Berufe an oder kümmern sich darum, bestehende Berufe an neue Anforderungen anzupassen. Sie sind verantwortlich für die Definition der Bildungsinhalte und erarbeiten entsprechende Angebote. Entsprechend wichtig wäre eine klare Definition des Begriffs und wie überall, die Schaffung von Rollenklarheit.

Das Berufsbildungsgesetzt umschreibt den Begriff mit Sozialpartner, Berufsverbände, andere zuständige Organisationen und andere Anbieter der Berufsbildung. Als das Berufsbildungsgesetzt ausgearbeitet wurde, wurde eine bewusst breite Auslegung des Begriffs gewählt. Wie vieles in der Schweiz ist auch die Ausgestaltung der OdA sehr vielfältig und häufig auf die Bedürfnisse der jeweiligen Branchen und Berufe ausgerichtet. Je nach Herkunft und Zielen sind die OdA arbeitgeber- und/oder arbeitnehmerorientiert aufgestellt. Das macht die Arbeit bei der (Weiter-)Entwicklung von Berufen interessant und versieht sie mit der nötigen Prise Herausforderung.

Was war immer schon klar (seit der Einführung des Berufsbildungsgesetzes)?

  1. Die OdA muss einen direkten Bezug zur Arbeitswelt aufweisen (zu den Unternehmen oder zu den Arbeitgebern in ihrer Rolle als Ausbilder, Finanzierer und Abnehmer von Fachleuten).
  2. Rein schulisch ausgerichtete Institutionen sind im Sinne des Berufsbildungsgesetzes nicht als OdA zu betrachten.

Was wurde neu geklärt? Das Wichtigste vorneweg:

  1. Die offene Formulierung OdA wird im Sinne eines Oberbegriffs beibehalten.
  2. Es erfolgen keine gesetzlichen Anpassungen.

Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) konzentriert sich in seiner Definition

  • auf die Klärung der verschiedenen Rollen der OdA im Berufsbildungssystem: Dachorganisation und Trägerschaft.
  • Für beide Rollen werden Voraussetzungen und Verantwortlichkeiten definiert.
  • Für die Trägerschaft werden zudem die Organisationsformen der Branchenverbände und der Berufsbildungsverbände kurz ausgeführt.

Unser Fazit? Die Definition des Begriffs OdA bleibt schwammig, die formulierten Rollen bestätigen die gelebte Praxis. Die Arbeit in der Berufsbildung bleibt weiterhin spannend und aufgrund der heterogenen Strukturen mit genügend Würze versehen.

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